Link zu openPR



Peter Birkel engagierte sich bereits Anfang der 1990-er Jahre als Vorsitzender der Bürgergemeinschaft e. V. für den Trinkwasserschutz rund um die Kreismülldeponie Neunkirchen a. Sand. Herr Birkel versuchte damals die endgültige Schließung der Deponie zu erreichen; dies gelang ihm jedoch nicht ganz. Bis heute wird diese Deponie als Landkreis-Wertstoff weiterbetrieben und ist noch immer eine der wenigen vorgehaltenen Deponien in der Metropol-Region Nürnberg.


Anfang der 2000er Jahre musste jedoch die Deponie für viele Millionen "saniert" werden (Oberflächenabdichtung), dabei wurde jedoch immer wieder verdrängt bzw. ignoriert, dass die gesamte Altdeponie im Grundwasser steht und dieses bis heute weiter belastet wird.


Einige Jahre später wurde der Bürgerverein aufgelöst, da die Altdeponie komplett durch eine "Oberflächen"-Abdichtung saniert wurde, der neue sogenannte Anpassungsbereich (damals) hohen technischen Anforderungen gerecht wurde und durch den sogenannten "Nürnberg-Vertrag" der gesamte Müll des Landkreises Nürnberger Land durch die Stadt Nürnberg verbrannt wurde. Jetzt ist die Nürnberger Deponie Süd vollständig verfüllt und der Landkreis muss vertragsgemäß den gesamten nichtbrennbaren Müll der Stadt Nürnberg und der Umgebung ablagern.
Vor einigen Jahren wurde bereits der Wertstoffhof umfangreich und durch erheblich Baumaßnahmen auf diese neue Aufgabe (als Ausfalldeponie für die Stadt Nürnberg) vorbereitet. Jetzt wurde kürzlich auch der sog. Anpassungsbereich überprüft und deshalb technisch (teilweise!) angepasst. Eine Trinkwassergefährdung wird erneut und vehement ausgeschlossen, obwohl die Brunnen von Neunkirchen, und teilweise die der Stadt Lauf, in unmittelbarer Nähe der Deponie liegen.


Aus diesem Grund beschäftigt sich Birkel, diesmal als Einzelperson, erneut mit dem Thema Trinkwasserschutz und will deshalb die erneute Ablagerung verhindern. Zumindest müssen die Planungen öffentlich ausgelegt werden (Plangenehmigungsverfahren) und die Bürger Neunkirchens, sowie die Gemeindevertreter offiziel informiert werden.


Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, und damit ein Plangenehmigungsverfahren für den Anpassungsbereich, ist das Mindeste was Birkel erreichen will. Ablagerungen dürfen erst erfolgen, wenn eine Trinkwassergefährdung ausgeschlossen werden kann und der Nachweis erbracht ist, dass der Anpassungsbereich tatsächlich den heute gültigen Anforderungen an die TASI entspricht.